
Meldepflicht für Kassensysteme tritt in Kraft
Mit Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) wurde auch eine Meldepflicht für Kassensysteme und Registrierkassen beschlossen. Auf Grund von Unstimmigkeiten zwischen den Finanzbehörden über die Art der Meldung war die Meldepflicht bislang ausgesetzt. Ab 01.01.2025 steht das Meldeverfahren zur Verfügung.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Das Meldeverfahren steht ab dem 01.01.2025 zur Verfügung
- Alle vor dem 01.07.2025 in Betrieb genommene Kassensysteme müssen bis zum 31.07.2025 digital gemeldet werden.
- Alle nach dem 01.07.2025 in Betrieb genommenen Systeme müssen innerhalb eines Monats digital gemeldet werden.
- Alle vor dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene Kassensysteme müssen nicht mehr gemeldet werden.
- Es gibt keine Ausnahmen oder Bagatellgrenzen für die Meldung der Kassensysteme.
- Die Meldung erfolgt ausschließlich digital, über das Programm "Mein Elster", die ERiC-Schnittstelle oder die ElStEr-Webseite.
Eine Meldung per Formular oder formlosem Schreiben ist nicht möglich.
Verantwortlich für die Meldung ist der Betreiber des Kassensystems, also der Steuerpflichtige, der die Kasse einsetzt. Dieser kann eine Person zur Meldung bevollmächtigen (z.B. Steuerberater).
Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht können Strafen zwischen 2.500,00€ und 25.000,00€ durch das Finanzamt erhoben werden.
Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.