
Resümee zur DSGVO in der Heilpraxis
Sehr viele unserer Stammkunden waren im Frühjahr 2018 beunruhigt, was datenschutzrechtlich auf sie zukommt. Insgesamt, nicht nur unter Praxisinhabern, war oftmals eine starke Verunsicherung zu hören, allerdings häufig auch Stimmen, die die DSGVO als zu aufgebläht einstuften. Was ist knapp drei Monate nach in Kraft treten von den Befürchtungen und kritischen Stimmen übrig geblieben? Insgesamt können wir aus dem Support viele positive Rückmeldungen berichten.
Zum einen ist wohl unsere Umsetzung und Unterstützung nicht nur in der Praxissoftware sehr gut angekommen, zum anderen hat sich das Abmahnchaos nicht bewahrheitet, denn die wenigen erteilten Abmahnungen, die an die Öffentlichkeit gelangten, stehen juristisch gesehen auf wackeligen Beinen. Einzig Abmahnungen an Webseitenbetreiber ohne jegliche Datenschutzerklärung, dies war aber auch schon vor der DSGVO höchst riskant. Außerdem empfanden es viele erleichternd, dass die Datenbank nun mal aufgeräumt wird, denn man schleppte doch Daten von Patienten mit, die schon mehr als zehn Jahre nicht mehr in der Praxis waren.
Auf der anderen Seite war die Umsetzung, vor allem, wenn man zusätzlich mit Papierakten arbeitet und eine eigene Webseite betreibt, sicherlich viel Arbeit. Trotzdem haben wir mehr positive Resonanz erhalten, auch beim Thema GoBD und Betriebsprüfung war sehr vielen Stammkunden der Datenschutz der Patientendaten schon vor Einführung der DSGVO extrem wichtig.
In unserer neuen Version werden wir das Thema DSGVO noch weiter abrunden und für Sie vereinfachen. So wird es möglich sein, eine längere Aufbewahrungsfrist mit Begründung anzugeben, auch wird es zum Patienten, bei einer definierten Aktion (z. B. Patient bearbeiten, oder Abrechnung erstellen), die Möglichkeit geben, einen Text zu hinterlegen, der bei dieser Aktion angezeigt wird. Ebenso werden Sie hinterlegen können, ob ein Patientenvertrag existiert und die Datenschutzerklärung angenommen wurde. Der Passwort geschützte Mailversand von Rechnungen an den Patienten und die Stammdateneingabe mittels eGK werden wir ebenso umsetzen, ebenso Datenfilter zur schnelleren Auffindbarkeit in der Patientenliste.
Neu für uns alle dürfte sein, dass immer mehr Verordnungen im Bereich IT hinzu kommen werden. Beschlossen, aber noch nicht in Kraft, ist die sogenannte KassenSichV. Insgesamt kann man festhalten, dass die GoBD und die DSGVO bislang die größten Änderungen in den letzten 30 Jahren im Bereich der Abrechnungs- und Praxisverwaltungssoftware waren. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, dass in diesem Bereich weitere Regeln gesteckt und Änderungen auf uns zukommen werden.
[Update] Weiterführende Links zu den Neuerungen in Version 1.6.2 zur DSGVO und der eGK.