
Warten auf den 15.05.2018
Für den 15.05.2018 hat Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel angekündigt, sich zur DSGVO zu äußern, denn sie empfindet einiges der neuen Verordnung als Überregulierung. Auch wir denken, dass an einigen Stellen Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll wären, obwohl wir generell den Datenschutz sehr ernst nehmen. Wir zählen viele Kleinunternehmer und Praxisinhaber zu unseren Kunden, die durchweg alle sehr vernünftig und verantwortungsvoll mit Daten umgehen und diese auch nicht verkaufen oder unberechtigt weitergeben, soweit wir es beurteilen können.
An einigen Stellen kommt es hier für KMUs zu Überregulierungen und hohen Strafandrohungen, die so unseres Erachtens über das Ziel hinausschießen.
Österreich hat bereits den Strafrahmen deutlich reduziert und bei kleineren, einmaligen Vergehen befürwortet, zuerst eine Verwarnung, statt teurer Bußgelder zu verhängen. Allerdings geht man auch in Deutschland davon aus, dass die hohen Strafsummen, die möglich sein könnten, für sehr große Unternehmen mit deutlichen Verstößen angedacht sind und diese nur die maximale Obergrenze darstellen. Wir haben nun von verschiedenen Seiten, auch von Datenschutzbeauftragten gehört, dass sobald man sieht, dass der Unternehmer ernsthaft diese Verordnung umsetzen wollte und hierbei kleinere Fehler unterlaufen sein sollten, auch erst einmal nur eine Verwarnung ausgesprochen werden sollte. Zahnlos ist die DSGVO deshalb aber bei weitem nicht. Aber wie schon mehrfach erwähnt, sollte deshalb keiner in Angst oder Panik verfallen. Wir dürfen also gespannt sein, was Frau Dr. Merkel über die DSGVO zu sagen hat und hoffen darauf, dass es Erleichterungen gibt. Dass dies erst zehn Tage vor der Einführung geschieht, ist allerdings sehr schade. Diese Ungewissheit hilft auch keinem Unternehmer. Dass jedoch die DSGVO nicht in Kraft tritt, gilt aus ausgeschlossen, es wird wohl zu einer länderspezifischen Feinabstimmung kommen.
[Update 17.05.2018] Bis heute haben wir keine konkrete Äußerungen von Frau Dr. Merkel bzgl. der DSGVO gehört. Vor allem keine Erleichterungen, wie sie viele erhoffen. In der gestrigen Haushaltsdebatte wurde das Thema Daten zwar als neuer Rohstoff angesprochen, mit der Botschaft, dass wir uns daran gewöhnen sollten. Aber dass sie nun die sogenannten Öffnungsklauseln der DSGVO nutzen wollte, haben wir bislang nicht gehört.
[Update 19.05.2018] Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag dazu: "Wir planen als Bundesregierung derzeit keine kurzfristigen Änderungen des ja schon beschlossenen allgemeinen deutschen Datenschutzrechts und auch keine entsprechende EU-Initiative". Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Artikel auf Golem.de.